Formular Anfrage für einen Heimplatz

Allgemeine Daten Bewohner / Pflegegradangabe

Angehörige/Ansprechpartner

Hilfe

Hier eingetragene Daten werden für die weitere Kommunikation genutzt.

Gewünschter Einzugstermin

Heimkostendeckung

Hilfe

In der Regel übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Heimkosten, ein gewisser Anteil muss jedoch vom Bewohner selbst getragen werden. Der Staat springt in dem Falle ein, wenn der Bewohner diese Kosten nicht selbst tragen kann.

Pflege und Betreuung

Vorsorgevollmacht vorhanden?
Hilfe

Das Betreuungsgericht bestellt einen gesetzlichen Betreuer, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Der Umfang der Betreuung bzw. der Aufgabenbereich wird anhand des Bedarfs ermittelt und kann somit variieren. Mit einer Vorsorgevollmacht bzw. dem Aufgabenbereich eines Bevollmächtigten verhält es sich ähnlich. Somit sind beide wichtige Ansprechpartner für uns.


Gerichtliche Betreuung vorhanden?

Diagnosen und pflegerische Besonderheiten
Hilfe

Bitte teilen Sie uns an dieser Stelle relevante Diagnosen und / oder einen besonderen Hilfebedarf mit.


Benötigte Versorgungsleistungen

Zustand und Fähigkeiten

*Bitte eine Auswahl treffen
Orientierung und kommunikative Fähigkeiten
Hilfe

Orientierung
Man unterscheidet zwischen der zeitlichen, situativen und örtlichen Orientierung. Bitte treffen Sie eine Auswahl, sodass wir dies bei der Aufnahme berücksichtigen können.

Kommunikation
Die Kommunikationsfähigkeit kann in unterschiedlichen Bereichen eingeschränkt sein. Kann die pflegebedürftige Person noch Wünsche äußern (verbal oder nonverbal)? Kann sie einem Gespräch folgen und Gesprächsinhalte verarbeiten?

Orientierung
Kommunikation

Selbstversorgung
Hilfe

Hier geht es um die grobe Bestimmung des Hilfebedarfs bei alltäglichen Handlungen.

Mobilität
Hier geht es beispielsweise darum, ob die pflegebedürftige Person noch selbstständig zur Toilette gehen kann, vom Stuhl aufstehen kann und/oder selbstständig einen Transfer durchführen kann.

Essen und Trinken
Die mundgerechte Vorbereitung oder das Nachfüllen von Getränken wird beispielsweise als leichte Hilfestellung bezeichnet. Muss die Nahrung angereicht werden oder sie wird aufgrund von Schluckbeschwerden o.ä. über eine PEG verabreicht, besteht beispielsweise ein umfassender Hilfebedarf.

Körperpflege
Ein leichter Hilfebedarf bei der Körperpflege besteht beispielsweise, wenn die pflegebedürftige Person Hilfe beim Haare kämmen oder etwas Anleitung benötigt. Wird tatkräftige Unterstützung benötigt, da die Person nur noch sitzend duschen kann und/oder einige Bereiche das Körpers nicht mehr selbstständig versorgen kann, besteht ein erhöhter Hilfebedarf.

Toilettennutzung
Leichter Unterstützungsbedarf ist beispielsweise die Unterstützung beim Erreichen der Toilette oder beim Transfer. Ein umfassender Pflegebedarf besteht, wenn eine Pflegeperson Handlungsabläufe vollumfänglich übernehmen muss. Die kann nicht nur bei körperlichen Einschränkungen gegeben sein, sondern auch bei kognitiven Einbußen (bei Demenz o.ä.).

Mobilität

Essen und Trinken

Körperpflege

Benutzung der Toilette


Bemerkungen
Hilfe

Sie möchten uns noch etwas mitteilen? Hier ist Platz dafür.