Selbstversorgung
Hilfe
Hier geht es um die grobe Bestimmung des Hilfebedarfs bei alltäglichen Handlungen.
Mobilität
Hier geht es beispielsweise darum, ob die pflegebedürftige Person noch selbstständig zur Toilette gehen kann, vom Stuhl aufstehen kann und/oder selbstständig einen Transfer durchführen kann.
Essen und Trinken
Die mundgerechte Vorbereitung oder das Nachfüllen von Getränken wird beispielsweise als leichte Hilfestellung bezeichnet. Muss die Nahrung angereicht werden oder sie wird aufgrund von Schluckbeschwerden o.ä. über eine PEG verabreicht, besteht beispielsweise ein umfassender Hilfebedarf.
Körperpflege
Ein leichter Hilfebedarf bei der Körperpflege besteht beispielsweise, wenn die pflegebedürftige Person Hilfe beim Haare kämmen oder etwas Anleitung benötigt. Wird tatkräftige Unterstützung benötigt, da die Person nur noch sitzend duschen kann und/oder einige Bereiche das Körpers nicht mehr selbstständig versorgen kann, besteht ein erhöhter Hilfebedarf.
Toilettennutzung
Leichter Unterstützungsbedarf ist beispielsweise die Unterstützung beim Erreichen der Toilette oder beim Transfer. Ein umfassender Pflegebedarf besteht, wenn eine Pflegeperson Handlungsabläufe vollumfänglich übernehmen muss. Die kann nicht nur bei körperlichen Einschränkungen gegeben sein, sondern auch bei kognitiven Einbußen (bei Demenz o.ä.).